§§ 2 ff. G über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, Denkmal SG; vom 26. April 1990 BGS 423.11) .- Unterschutzstellung eines archäologischen Bodendenkmals (konkret: Frühmittelalterliches Gräberfeld Baar-Zentrum).
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III. Denkmalpflege und Archäologie §§ 2 ff. G über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmal- schutzgesetz, Denkmal SG; vom 26. April 1990 BGS 423.11) .- Unterschutz- stellung eines archäologischen Bodendenkmals (konkret: Frühmittelalter- liches Gräberfeld Baar-Zentrum) Aus den Erwägungen: A. Das frühmittelalterliche Gräberfeld von Baar-Zugerstrasse ist ein archäologisches Bodendenkmal. Es besteht aus den sterblichen Überresten der dort bestatteten Menschen, aus den persönlichen Trachtbestandteilen bzw. Grabbeigaben sowie aus Grabbauten. Im kantonalen Richtplan ist die Fundstelle auf der Karte "Archäologische Fundstätten" eingetragen (AR05.022 F Baar-Kirchhof St. Martin I / AR05.023 F Baar-Kirchhof St. Martin II). Das Gräberfeld liegt in der Ortsbildschutzzone "Zentrum Kirche" der Gemeinde Baar. B. Hinweise auf ein "altes" Gräberfeld gaben einige im Jahre 1923 auf dem "östlichen Vorgelände des alten Friedhofs bei der Kirche St. Martin" entdeckte Gräber. Weitere Bestattungen sollen angeblich im Jahre 1926 im Umkreis der Kirche St. Martin gefunden worden sein. Da zu diesen Gräbern keine Dokumentation bekannt ist, können sie weder zeitlich eingegrenzt noch genau lokalisiert werden. Bei den im Jahre 1961 erfolgten Ausgrabungen im Innern der Kirche St. Martin konnte eine kontinuierliche Abfolge von älteren Kirchenbauten bis ins
8. Jahrhundert zurück nachgewiesen werden. Im Innern der ersten Kirche fanden sich u. a. Tuffsteinplattengräber. Unklar blieb, ob an der Stelle dieser ersten, merowingischen Kirche bereits im 7. oder gar 6. Jahrhundert bestattet wurde, oder ob hier gar eine noch ältere Kirche gestanden haben könnte. Im Januar 1997 wurde östlich des Restaurants "Freihof" im Baarer Zen- trum der Aushub für einen Anbau vorgenommen. Rund sechs Meter südlich einer römischen Mauer schnitt der Bagger in rund 1,2 m Tiefe ein menschli- ches Skelett an, die Körperbestattung eines Mannes. Die im Grab aufgefun- denen Trachtteile oder Grabbeigaben – eine Gürtelgarnitur, bestehend aus Schnalle und drei Beschlägen – sind silber- und messingtauschiert. Die Stücke dürften ca. in der Mitte des 7. Jahrhunderts nach Christus entstanden sein. Beim Verstorbenen dürfte es sich um einen einheimischen "Kelto- Romanen" alamannischer (germanischer) Prägung handeln. Im Rahmen des Grossprojektes "Sanierung und Neugestaltung der Zen- trumsstrassen" wurde ein grosses frühmittelalterliches Reihengräberfeld ent- 322
deckt. In der Zeit zwischen dem 4. und 19. Juni 1998 wurden durch die Kan- tonsarchäologie 57 Skelette freigelegt, dokumentiert und wenn möglich geborgen. In mehreren Gräbern fanden sich Gürtelgarnituren aus Eisen (bestehend aus Schnalle und Beschlägen), Kurzschwerter (Sax), ein Lang- schwert (Spatha), farbige Glasperlen und drei Kämme aus Knochen. Die Beigaben zeigen, dass diese Verstorbenen in ihrer Tracht bestattet wurden. Die Körperbestattungen dürften mehrheitlich im 7. Jahrhundert nach Chri- stus angelegt worden sein. Die 1997 entdeckte Bestattung östlich des Restau- rants "Freihof" gehört ebenfalls zu diesem Gräberfeld. C. Es entspricht nicht dem Auftrag und dem Ziel der Archäologie, das frühmittelalterliche Gräberfeld von Baar-Zugerstrasse möglichst komplett auszugraben und wissenschaftlich zu erforschen. Viel wichtiger ist es, dieses kulturelle Erbe auch an kommende Generationen zu überliefern. Da es sich bei der Fundstelle um einen Friedhof handelt, unterstreicht auch der Aspekt der Pietät die Notwendigkeit eines Schutzes. Die gute Konservierung des frühmittelalterlichen Friedhofs gründet in erster Linie in einer genügend grossen Überdeckung der Gräber mit Sedi- ment. Sollten im Verlaufe der Jahre Bauvorhaben die Fundstelle in Teilen bedrohen, so werden entweder technische Massnahmen zum Schutze der Gräber notwendig, oder es ist im Sinne einer Ersatzmassnahme vorgängig eine archäologische Untersuchung durchzuführen. Damit die Kulturschich- ten geschätzt und archäologische Massnahmen frühzeitig ausgeführt werden können, soll die Fundstelle unter kantonalen Schutz gestellt werden. (RRB, 9. Dezember 1998) §§ 2 ff., 34 G über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmal- schutzgesetz, Denkmal SG) vom 26. April 1990 (BGS 423.11).- Schutzwür- digkeit (und Unterschutzstellung) eines Baudenkmals von lokaler Bedeu- tung aus den 50-er Jahren dieses Jahrhunderts (konkret: Wohn- und Geschäftshaus "Seepark", Gartenstrasse 4, Zug); Ausrichtung des ordentli- chen Beitrages an die Kosten für denkmalpflegerische Massnahmen Aus den Erwägungen: B. Das Wohn- und Geschäftshaus "Seepark" wurde 1952 von Hanns A. Brütsch im Büro Stadler & Brütsch projektiert und 1953-1955 errichtet. Im bisher offen bebauten Gebiet an der Rigi- und der Gartenstrasse entstand ein geschwungenes Gebäude, gedacht als Eckpunkt einer grossräumig kon- sequenten, städtebaulich interessanten Randbebauung zwischen Postplatz, Bahnhofstrasse, Rigistrasse und Vorstadt. Die unteren Geschosse wurden für Büros und Arztpraxen geplant, die oberen Geschosse nehmen Wohnun- gen verschiedener Grössen auf. Der zeitgleich projektierte Innenhof erhielt 323